Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.02.2016

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.01.2016 - 1 OWi 1 Ss Bs 9/15, 1 OWi 1 SsBs 9/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7456
OLG Zweibrücken, 06.01.2016 - 1 OWi 1 Ss Bs 9/15, 1 OWi 1 SsBs 9/15 (https://dejure.org/2016,7456)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.01.2016 - 1 OWi 1 Ss Bs 9/15, 1 OWi 1 SsBs 9/15 (https://dejure.org/2016,7456)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - 1 OWi 1 Ss Bs 9/15, 1 OWi 1 SsBs 9/15 (https://dejure.org/2016,7456)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit der Zustellung an eine Rechtsanwaltskanzlei ohne Adressierung an den namentlich mandatierten einzelnen Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit der Zustellung an eine Rechtsanwaltskanzlei ohne Adressierung an den namentlich mandatierten einzelnen Rechtsanwalt

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit der Zustellung an eine Rechtsanwaltskanzlei ohne Adressierung an den namentlich mandatierten einzelnen Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de

    Verfolgungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 183
  • NZV 2016, 492
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 30.08.2011 - 311 SsRs 126/11

    Rechtsfolgen der Zustellung eines Bußgeldurteils an die Staatsanwaltschaft durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.01.2016 - 1 OWi 1 SsBs 9/15
    Ist nur ein bestimmter Rechtsanwalt aus einer Kanzlei als Verteidiger mandatiert, ist die ausdrücklich an die Kanzlei als solche gerichtete und ohne jeden namentlichen Hinweis auf den bevollmächtigten Verteidiger versehene Zustellung unwirksam (OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011, 311 SsRs 126/11).
  • OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 130/06

    Zur Auslegung einer im Bußgeldverfahren von einem Rechtsanwalt vorgelegten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.01.2016 - 1 OWi 1 SsBs 9/15
    Bei der Auslegung des Mandatsumfangs ist aber nicht nur der Wortlaut der Vollmacht maßgebend, sondern auch die Gesamtumstände sowie das weitere Auftreten im Verfahren zu berücksichtigen (OLG Jena, Beschluss vom 7. Dezember 2006, 1 Ss 130/06 ).
  • OLG Jena, 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17

    Wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids: Heilung von Zustellungsmängeln durch

    Ihm muss vielmehr bekannt sein, dass sich der Bußgeldbescheid in seiner Kanzlei befindet und er deshalb Zugriff auf das Dokument hat (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.01.2016, Az. 1 Owi 1 SsBs 9/15, bei juris, m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2016 - 2 StR 328/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5530
BGH, 17.02.2016 - 2 StR 328/15 (https://dejure.org/2016,5530)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2016 - 2 StR 328/15 (https://dejure.org/2016,5530)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 2 StR 328/15 (https://dejure.org/2016,5530)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2039 S 1 BGB, § 403 StPO
    Adhäsionsverfahren: Nachweis der Erbenstellung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 223 StGB, § 403 StPO, § 2039 Satz 1 BGB, § 473 Abs. 4 StPO, § 472a Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verdrängung des Grunddelikts der Körperverletzung durch die Erfolgsqualifikation im Wege der Gesetzeskonkurrenz; Erforderlicher Nachweis über die Antragsberechtigung des Adhäsionsklägers

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Nachweis der Erbenstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verdrängung des Grunddelikts der Körperverletzung durch die Erfolgsqualifikation im Wege der Gesetzeskonkurrenz; Erforderlicher Nachweis über die Antragsberechtigung des Adhäsionsklägers

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 223
    Verdrängung des Grunddelikts der Körperverletzung durch die Erfolgsqualifikation im Wege der Gesetzeskonkurrenz; Erforderlicher Nachweis über die Antragsberechtigung des Adhäsionsklägers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Adhäsionsverfahren - und der Antrag des Erben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 183
  • NStZ-RR 2016, 223
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2009 - 3 StR 428/09

    Unzulässiger Adhäsionsantrag (fehlender Nachweis der Erbfolge; Erbschein;

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 328/15
    Zum Nachweis der Erbfolge ist es jedoch regelmäßig erforderlich, dass er einen Erbschein vorlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - 3 StR 428/09, NStZ 2010, 714, 715; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 403 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 403 Rn. 3).
  • BGH, 27.03.2014 - 3 StR 33/14

    Unzureichende Erörterung der Antragsberechtigung hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 328/15
    Ungeachtet dessen bleibt jedenfalls offen, ob der Adhäsionskläger Leistung an sich allein verlangen kann (vgl. § 2039 Satz 1 BGB; BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 3 StR 33/14), woran schon im Hinblick darauf, dass der Getötete von seiner Frau lediglich getrennt lebte, Zweifel bestehen können.
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Zum Nachweis der Erbfolge ist nach der Rechtsprechung des BGH erforderlich, dass der Erbe einen Erbschein vorlegt (BGH NStZ 2010, 714; NStZ-RR 2016, 183).

    Der Hinweis auf die gesetzliche Erbfolge in der Antragsschrift kann einen solchen Nachweis nicht ersetzen (BGH NStZ-RR 2016, 183).

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